Der Deutsche Bundestag hat in seiner 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksachen 016/11171, 016/11190 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" - Drucksache 016/10930 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- b) Dem Absatz 50b wird folgender Satz angefügt:
"§ 35a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes)] ist erstmals anzuwenden bei Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zu Grunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.""
- b) Dem Absatz 50b wird folgender Satz angefügt:
- 2. In Artikel 2 Nummer 1 wird das Wort "Wörter" durch das Wort "Angabe" ersetzt.
- 3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 werden die Wörter "des Absatzes 2" durch die Wörter "der folgenden Absätze" ersetzt.
- b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Artikel 1 Nummer 3 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft."
Fristablauf: 25.12.08
Initiativgesetz des Bundestages