853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008
A.
- 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B.
- 2. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung:
Die gesetzliche Regelung der Rücknahmevoraussetzungen als auch die Aufnahme eines neuen Straftatbestandes in das Staatsangehörigkeitsgesetz, wie sie der Gesetzesbeschluss des Bundestages jetzt vorsehen, sind dringend geboten. Deshalb sollten die neuen Regelungen auch rasch in Kraft treten.
Im Hinblick darauf stellt der Bundesrat sein Anliegen, die Frist für die Rücknahme einer Einbürgerung zu erhöhen, zurück. Die Beschneidung der Frist zur Rücknahme auf fünf Jahre schließt alle Fälle aus, in denen Täuschungen typischerweise erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden - wie etwa im Falle einer Doppelehe. Ferner werden die Wirkungen der Rücknahme dahingehend eingeschränkt dass die kraft Gesetzes erworbene Staatsangehörigkeit unberührt bleibt sofern die betroffene Person das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Der Bundesrat hält es deshalb für notwendig, dass für diese Sachverhalte bei der nächsten Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgewogenere Regelungen getroffen werden.