853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008
A.
- 1. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B.
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt, dass im Interesse der Portabilität von Wertguthaben auch die Möglichkeit einer Übertragung auf die gesetzliche Rentenversicherung eröffnet werden soll.
Im Hinblick auf die in Abhängigkeit von der festgesetzten Wertgrenze zunächst zu erwartenden geringen Fallzahlen von Übertragungen auf die Rentenversicherung erscheint eine Ansiedlung der Zuständigkeit ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für einen befristeten Übergangszeitraum - wie auch vom Bundesrat gefordert - sinnvoll.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung jedoch auf, die weitere Entwicklung zu den von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwalteten Wertguthaben zu beobachten und die im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung gefundene Kompetenzverteilung zwischen Regionalträgern und Bundesträgern zu beachten.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Ausführung der Gesetze grundsätzlich Ländersache ist und es den Ländern obliegt, Aufgaben den Landesbehörden zuzuweisen.