Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 4. August 2008
Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 des Haushaltsgesetzes des Bundes 2008 i. V. m. § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1225 Titel 661 07 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 500.000 T€ erteilt hat.
Die Verpflichtungsermächtigung steht im Zusammenhang mit der überaus starken Nachfrage nach Investitionsdarlehen im CO₂-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank und der weiteren Gewährung von Krediten zur energetischen Sanierung im Gebäudebereich.
Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 HG 2008 aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Wegen der Ausschöpfung der Mittel müsste ab dem 31. Juli 2008 ein Bewilligungsstopp ausgesprochen werden. Bei Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten der KfW würde dies zu einem faktischen Bewilligungsstopp von geschätzten etwa vier Wochen führen. Bereits ein Bewilligungsstopp von nur ein oder zwei Wochen würde nach Einschätzungen des Ressorts bei den Bauherren zu erheblichen Verzögerungen bei der Auslösung von Bauaufträgen führen, was wiederum zu einer Gefährdung einer größeren Zahl von Arbeitsplätzen führen würde. Aus diesen Gründen kommt somit weder die erste Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nach der parlamentarischen Sommerpause, noch das in dieser Zeit anzuwendende Umlaufverfahren in Betracht. Die sofortige Bewilligung war erforderlich.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Gatzer