Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu § 1

§ 1 ist wie folgt zu fassen:

§ 1

Begründung

Eine Korrektur der Zuordnung der Merkmale "sozialversicherungspflichtig Beschäftigte" und "sozialversicherungspflichtige Entgelte" bei drei bayerischen Gemeinden nach der tatsächlichen örtlichen Lage der Betriebe durch die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden konnte erst Mitte August 2008 abgeschlossen werden. Die zutreffende Zuordnung der Merkmale auf Gemeindeebene wirkt sich auch auf die Schlüsselzahlen der anderen Länder aus. Der Grund liegt darin, dass die Beschäftigtenzahlen sowie die Entgeltsummen hebesatzgewichtet werden und die betroffenen Gemeinden unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze haben.

Dadurch ergibt sich nicht nur eine bloße "Verschiebung" der Merkmale zwischen den betroffenen Gemeinden, sondern die fraglichen Merkmale erfahren darüber hinaus eine unterschiedliche Gewichtung. Folge ist, dass sich die Summen der Werte für die bayerischen Gemeinden insgesamt entsprechend verändern. Dies wiederum hat eine Folgewirkung auf die Schlüsselzahlen der anderen Länder. Die vom Statistischen Bundesamt neu ermittelten Schlüsselzahlen sind in die Verordnung aufzunehmen.