Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat steht den beabsichtigten Regelungen zu den Steuerbefreiungen von Europäischen Forschungsinfrastrukturen (ERI) im Verordnungsvorschlag aus formalen und inhaltlichen Gründen kritisch gegenüber. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die beabsichtigte Verordnung formal keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Umsatzsteuerbefreiung von ERI bilden kann und lehnt eine pauschale Befreiung von der Umsatzsteuer sowie von weiteren Steuern auch aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen ab.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Haltung bei der Erörterung des Verordnungsvorschlags in ihre Willensbildung mit einzubeziehen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, eine Aufzeichnung vorzulegen, in der die zu erwartenden Steuerausfälle, insbesondere durch die geplante Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an Europäische Forschungsinfrastrukturen sowie die Umsatzsteuerbefreiung der von diesen erbrachten Leistungen, dargestellt werden.