Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze KOM (2008) 428 endg.; Ratsdok. 11615/08
Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Angesichts der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung steht der Bundesrat einer Ausweitung von Steuerermäßigungstatbeständen grundsätzlich kritisch gegenüber. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze zunächst einer eingehenden strukturellen Überprüfung bedarf, und bezieht sich dabei auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 5. Juli 2007 (KOM (2007) 380 endg.).
Der Bundesrat hält es daher nicht für zielführend, mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag für einzelne Bereiche Regelungen zu treffen, bevor die von der Kommission angekündigte Grundsatzdebatte über den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze abgeschlossen ist.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Haltung bei der Erörterung des Richtlinienvorschlags in ihre Willensbildung mit einzubeziehen.