Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.