Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Begründung

Zu Ziffer 2:

Es sollten die Zugriffsrechte der Länder detaillierter geregelt werden und die Länder bei der technischen Umsetzung und der zukünftigen Gestaltung beteiligt werden, um der Zielsetzung des Gesetzes (Schaffung von Markt- und Preistransparenz) auch auf regionaler Ebene zu genügen.

Mit Bezug auf die Zugriffsrechte sieht der vorliegende Gesetzentwurf zwar Verbesserungen ("automatisierte Verfahren") vor. Die Forderung nach weiterer Beteiligung bleibt aber bestehen.

Zu Ziffer 3:

Die Zweckbestimmung aus Gründen der Vereinfachung und zur Entlastung der Unternehmen soll die Möglichkeit eröffnen, die Daten auch für die Erhebung der Umlage nach § 22 des Milch- und Fettgesetzes und die Beiträge nach § 10 Abs. 3 Nr. 6 des Absatzfondsgesetzes zu nutzen.

Dieser Punkt ist auch im vorliegenden Gesetzentwurf nicht aufgegriffen worden, sollte aber aufgegriffen werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass Unternehmen im Bereich der Milchverarbeitung Doppelmeldungen für unterschiedliche gesetzliche Vorgaben liefern müssen.