Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 8. Mai 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 016/9024 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes - Drucksache 016/8546 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst: 5. § 28 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 13.06.08
Erster Durchgang: Drucksache. 003/08 (PDF)