Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. April 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.