Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 157. Sitzung am 24. April 2008 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/8910 - zu dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 059/08(B) HTML PDF

Deutscher Bundestag Drucksache 016/8910 23.04.2008
16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BearntStG)

- Drucksachen 016/4027, 016/4038, 016/7508, 016/8189 -

Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Jörg van Essen Berichterstatter im Bundesrat: Minister Dr. Ingo Wolf Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 133. Sitzung am 13. Dezember 2007 beschlossene Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 23. April 2008
Der Vermittlungsausschuss

Joachim Hörster Jörg van Essen Dr. Ingo Wolf
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG)

1. Zur Inhaltsübersicht

Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Zu Abschnitt 3

3. Zu den Abschnitten 4 bis 12