Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 2. April 2008 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat hat am 30. November 2007 im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Auslaufen der Milchgarantiemengenregelung im Jahr 2014/15 eine Entschließung gefasst, in der er seine Vorstellungen über ein Gesamtkonzept zum Ausstieg aus der Milchgarantiemengenregelung darlegt und die Bundesregierung auffordert, diese Position in den Verhandlungen auf EU-Ebene zu vertreten (BR-Drs. 738/07(B) ).
Der Bundesrat vertritt in seiner Entschließung die Auffassung, dass bereits jetzt Chancen einer Flexibilisierung des Quotensystems genutzt werden sollten, um leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen. Aus seiner Sicht ist dabei eine Senkung der Superabgabe einer linearen Erhöhung der Milchquote vorzuziehen. Zusätzlich sollte nach Auffassung des Bundesrates eine EU-weite Saldierung zur Lockerung des Systems vorgesehen werden. Diese Maßnahmen sollen in eine Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung integriert werden.
Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Bundesrates nach einer Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung. Dies war mit ein Grund dafür, warum sie im Agrarrat am 17. März 2008 gegen den Vorschlag einer Erhöhung der nationalen Milchquote um 2 % zum 1. April 2008 gestimmt hat. Die Europäische Kommission hat im Agrarrat eine Erklärung abgegeben, wonach ihr Vorschlag für die Quotenaufstockung Bestandteil der Maßnahmen für einen sanften Ausstieg aus der Milchquote sei. Die Bundesregierung sieht sich damit in ihrer Auffassung bestärkt, eine Quotenaufstockung nicht separat im Vorfeld der Beratungen über den Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu beschließen, sondern die Quotenaufstockung im Gesundheitscheck im Rahmen eines Gesamtpakets zu diskutieren.
Sie hat diese Position in den Verhandlungen auf EU-Ebene wiederholt vorgetragen, konnte dafür im Rat aber keine Mehrheit finden.
Die Bundesregierung fordert zudem, wie der Bundesrat, Instrumente, die den notwendigen Anpassungsprozess auf betrieblicher Ebene flankieren und Perspektiven für die Landwirtschaft in weniger wettbewerbsfähigen Regionen erhalten. Auch dies wurde bereits wiederholt auf EU-Ebene eingebracht. So ist es gelungen, entsprechende Formulierungen in den Ratsschlussfolgerungen zum Gesundheitscheck der GAP zu verankern.
Die Bundesregierung wird sich in den ab Mai 2008 beginnenden Beratungen zu den Legislativvorschlägen zum Gesundheitscheck darüber hinaus dafür einsetzen, dass entsprechende Maßnahmen in den EU-Rechtstexten vorgesehen werden.