Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 31. März 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet.

Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. November 1971 - zuletzt geändert durch Art. 29 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 - auf Vorschlag des Bundesrates berufen:

Die Mitglieder werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Nur die Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden, die die Gruppe der Schüler vertreten werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Da die Amtsperiode des Beirates für Ausbildungsförderung Ende Mai 2008 auslaufen wird, bitte ich Sie, mir die auf Vorschlag des Bundesrates für die neue Amtsperiode zu berufenden Mitglieder des Beirates zu benennen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schavan