Der Deutsche Bundestag hat in seiner 142. Sitzung am 14. Februar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/8083 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz) - Drucksache 016/7078 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. In Artikel 1 Nr. 2 werden in § 6 Abs. 4 die Wörter "Grundsatzfragen / Innere Verwaltung" durch die Wörter "Querschnittsaufgaben / Innere Verwaltung" ersetzt.
- 2. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
- "3. § 7 Abs. 1 Satz 3 wird durch folgende Sätze ersetzt:
"Der Präsident oder die Präsidentin hat den Verwaltungsrat regelmäßig über die Geschäftsführung der Bundesanstalt zu unterrichten. Die Exekutivdirektoren und Exekutivdirektorinnen haben über ihre Aufgabenbereiche zu berichten.""
- "3. § 7 Abs. 1 Satz 3 wird durch folgende Sätze ersetzt:
Fristablauf: 14.03.08
Erster Durchgang: Drucksache. 671/07 (PDF)