Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen -
842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsministerin Dr. Beate Merk (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.