843. Sitzung des Bundesrates am 25. April 2008
A
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel der Aufnahme einer Variablenliste zum Thema der materiellen Deprivation für das Modul 2009. Allerdings enthält der Verordnungsvorschlag Regelungen, die der Akzeptanz sowie der Qualität der zu erwartenden Ergebnisse entgegenstehen. Die Bundesregierung wird gebeten, im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass der Umfang der Erhebungen sowie ergänzende Zielvariablen nicht dazu führen, die ursprüngliche Zielsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 durch ausweichende Angaben oder Auskunftsverweigerungen zu gefährden.
In folgenden Bereichen sind Klarstellungen und Änderungen erforderlich, die eine mathematischstatistische Auswertung möglich machen:
Der Umfang der Erhebungen sollte deutlich reduziert werden. Insbesondere sollten subjektive Variablen, in erster Linie zu den Angaben "unerfüllte Bedürfnisse" gestrichen werden.
Dasselbe gilt für vorgeschlagene Variablen, welche besonders sensible Bereiche für Haushalte mit sehr engem finanziellen Rahmen betreffen, wie z.B. Fragen zu Platzmangel, herumliegendem Müll, abgewohnten Möbeln, abgetragener Kleidung, passenden Schuhen, verfügbaren Arzneimitteln, Freizeit- und Essverhalten.
Des Weiteren wird die Bundesregierung gebeten, Angaben zur Höhe der zu erwartenden Mehrkosten für die Statistischen Ämter sowohl für die Bearbeitung als auch die Entschädigungszahlungen zu machen und mitzuteilen, in welchem Umfang der Bund diese Kosten mitträgt.
B
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
C
- 3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, von einer Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG abzusehen.
Begründung
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass nach ihren Informationen der Verordnungsvorschlag überholt und auf EU-Ebene ein Kompromiss mit einem reduzierten Erhebungsumfang gefunden sei.