Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

Der Ministerpräsident Kiel, den 17. Dezember 2007
des Landes Schleswig-Holstein

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

die schleswigholsteinische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2007 beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Peter Harry Carstensen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

Vom ...

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 2

Begründung:

In Schleswig-Holstein besteht aufgrund der §§ 24 bis 26 des Kleingartengesetzes Schleswig-Holstein vom 3. Februar 1948 (GVOBl. Schl.-H. S. 59), geändert am 5. Mai 1948 (GVOBl. Schl.-H. S. 148), die Verpflichtung, Gemeinde- und Kreiskleingartenausschüsse zu wählen und einen Landeskleingartenausschuss zu bilden. Diese Ausschüsse haben ihre Bedeutung für das Kleingartenwesen verloren und werden mit der vorliegenden Gesetzesänderung als Beitrag zur Entbürokratisierung abgeschafft.

Da die §§ 24 bis 26 des Kleingartengesetzes Schleswig-Holstein als partielles Bundesrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 12 des BKleinG nicht außer Kraft getreten sind, ist die vorliegende Gesetzesänderung zur Abschaffung der Kleingartenausschüsse erforderlich.