Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 134. Sitzung am 14. Dezember 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/7512 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Drucksache 016/6735 - mit folgenden Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Satz 1 werden nach den Wörtern "und für Tarifverträge für Briefdienstleistungen" die Wörter " , wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördert" angefügt.


Fristablauf: 04.01.08
Erster Durchgang: Drucksache. 644/07 (PDF)