Beschluss des Bundesrates
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Festlegung eines Musters für einen Organspendeausweis
(Zweite Organspendeausweisänderungs-Verwaltungsvorschrift)

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.