Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zum Abschluss des Abkommens über wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (KOM (2007) 0305 - C6-0227/2007 - 2007/0106 (CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Oktober 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (2007) 0305),
- in Kenntnis des Beschlusses 2007/502/EG Euratom, des Rates und der Kommission vom 25. Juni 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Abkommens über wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits1,
- gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags und Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0227/2007),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0377/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.