Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007 - Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1112 Titel 681 12 - Arbeitslosengeld II -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 4. Dezember 2007
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1112 Titel 681 12 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 400 Mio. € zu leisten.

In Höhe von 1 Mrd. € wurde der Deckungsvermerk bei Kapitel 1112 Titel 685 11 in Anspruch genommen.

Die höheren Zahlungen für Arbeitslosengeld II von bis zu 1,4 Mrd. € ergeben sich aus einer gegenüber den Annahmen bei Veranschlagung weniger günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19, 28 SGB II.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller