Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008
(Haushaltsgesetz 2008)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 131. Sitzung am 30. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 016/6424, 016/6425 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) - Drucksachen 016/6000, 016/6002 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Den Einzelplänen hat der Deutsche Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses - Drucksachen 016/6401 bis 16/6414, 016/6416, 016/6419 bis 16/6422, und 16/6423 - zugestimmt.

Der Gesamtplan ist als Anlage beigefügt (Im PDF-Dokument).