Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. November 2007 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird.

Begründung

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das vorliegende Gesetz nicht geeignet ist, eine ausreichende Entlastung der Kommunen für die Unterkunfts- und Heizkosten durch Beteiligung des Bundes gemäß § 46 Abs. 6 SGB II zu erreichen.

Der ursprünglich angenommene Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Entwicklung der Kosten für Unterkunft und Heizung entspricht nicht der Realität. Vielmehr sind die Ausgaben der Leistungen für Unterkunft und Heizung im maßgeblichen Betrachtungszeitraum - trotz gesunkener Zahl der Bedarfsgemeinschaften - gestiegen.

Daher ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich die Beteiligung des Bundes an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung orientieren muss und fordert daher eine entsprechende grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.