Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)

Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. November 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.