Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss von Abkommen nach Artikel XXI GATS mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Kolumbien, Kuba, Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Korea, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (11507/2007 - KOM (2007) 0154 - C6-0239/2007 -2007/0055 (CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5888 - vom 25. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Oktober 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2007) 0154),
- gestützt auf Artikel 133 Absätze 1 und 5 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0239/2007),
- gestützt auf Artikel 43 Absatz 1, Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0340/2007),
1. stimmt dem Abschluss der Abkommen zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Drittländern, die die oben genannten Abkommen unterzeichnet haben, zu übermitteln.