Antrag des Landes Hessen
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011
(Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)

Punkt 40 der 838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007.

Der Bundesrat möge beschließen, gegen das vom Bundestag am 20. September 2007 verabschiedete Gesetz Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes einzulegen.