Einspruch des Bundesrates
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011
(Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)

Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 einstimmig beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 20. September 2007 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.