Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.