Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/6862 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes - Drucksache 016/6559 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 30.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 537/07 (PDF)