- 837. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 12. Oktober 2007:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 20. September 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/6455 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011) - Drucksache 016/5525 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 2 wird das Wort "Gemeindeeigener" durch die Wörter "Sofern vorhanden, der gemeindeeigene" ersetzt.
- b) In Nummer 7 wird das Wort "Staatsangehörigkeit" durch das Wort "Staatsangehörigkeiten" ersetzt.
- 2. § 10 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Angaben" die Wörter "soweit möglich elektronisch," eingefügt.
- b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: "Das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung steht der Auskunft nicht entgegen."
Fristablauf: 12.10.07
Erster Durchgang: Drucksache. 222/07 (PDF)