Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
- 1. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Absicht der Bundesregierung, die durch die positive Arbeitsmarktentwicklung entstandenen finanziellen Spielräume bei der Bundesagentur für Arbeit für eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zu nutzen.
- 2. Der Bundesrat unterstützt die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung einer Versorgungsrücklage zur Finanzierung zukünftiger Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit, um damit eine Anhebung der Beitragssätze in späteren Jahren zu vermeiden.
- 3. Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 2 vorgesehene Abschaffung des Aussteuerungsbetrags. Der Aussteuerungsbetrag ist mit großem bürokratischen Aufwand verbunden und führt zu einer Verwischung der Grenze zwischen Steuer- und Beitragsfinanzierung im SGB II.
- 4. Der Bundesrat lehnt die in Artikel 2 als Ersatz für den Aussteuerungsbetrag vorgesehene Einführung einer fünfzigprozentigen Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an den Kosten für Verwaltung und Eingliederung von ALG-II-Empfängern ab. Dieser Schritt führt zu einer Belastung der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von rund 5 Mrd. Euro pro Jahr und stellt im Ergebnis eine sachfremde Finanzierung von SGB-II-Leistungen durch Beitragsmittel dar.
- 5. Der Bundesrat lehnt ebenfalls den im Gesetzentwurf vorgesehenen Wegfall der Beitragszahlungen des Bundes an die Bundesagentur für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ab, der die Bundesagentur zukünftig mit 290 Mio. Euro pro Jahr belastet. Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten stellt eine versicherungsfremde Leistung dar, die entsprechend steuerfinanziert werden muss. Die Neuregelung steht dem Ziel, die Belastungen der Sozialversicherungen durch versicherungsfremde Leistungen zu reduzieren und auf diesem Wege die Höhe der Lohnzusatzkosten weiter zu senken, entgegen.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von den o. g. zusätzlichen Belastungen für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit abzusehen und die daraus entstehenden finanziellen Spielräume bei der Bundesagentur für Arbeit für eine weitergehende Senkung des Beitragssatzes bei der Arbeitslosenversicherung auf 3,5 Prozent zu nutzen.
- 7. Die Bundesagentur für Arbeit bestreitet ihre Personalausgaben aus Beitragsmitteln und im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch aus Erstattungen des Bundes. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um nähere Darlegung, ob und inwieweit dieses Prinzip im Hinblick auf die Finanzierung des geplanten Pensionsfonds für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur der Arbeit berücksichtigt worden ist.
- 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, den vorliegenden Gesetzentwurf um eine Regelung zu ergänzen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, eine Liquiditätsrücklage von bis zu 6 Mrd. Euro aufzubauen, um zukünftige saisonale oder konjunkturelle Einnahme- und Ausgabeschwankungen auszugleichen, ohne auf Darlehen des Bundes zurückgreifen zu müssen.