Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 6. September 2007 zu Ziffer 2 der oben genannten Entschließung des Bundesrates (Drucksache 411/06(B) ) wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung hat die Bundesregierung am 25. April 2006 beschlossen, das international bewährte Standardkosten-Modell einzuführen und die Bürokratiekosten aufgrund bundesrechtlicher Informationspflichten messbar zu senken. Erfahrungen anderer Staaten, wie etwa der Niederlande oder Großbritannien, zeigen, dass hierdurch bedeutsame Entlastungen zu Gunsten der Wirtschaft erreicht werden können.
Die Identifizierung bestehender Informationspflichten der Wirtschaft aufgrund von Bundesrecht ist abgeschlossen. Der Messprozess von rund 11.000 Informationspflichten ist eingeleitet. Auf dieser Grundlage setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, bis Ende 2011, den gemessenen Gesamtbestand an Bürokratiekosten zu überprüfen und die unnötigen Bürokratiekosten zu beseitigen. Die Bundesregierung zielt dabei auf eine Reduktion von 25% der gegenwärtig bestehenden Bürokratiekostenbelastung.
Eine Methode zur Messung materiellrechtlich bedingter Bürokratie-Belastungen steht bisher nicht zur Verfügung und kann - das zeigen die internationalen Bemühungen und Erfahrungen -, auch nicht ohne weiteres aus dem Standardkosten-Modell hergeleitet werden. Der internationale Erfolg des Modells beruht gerade auf der Möglichkeit, Vereinfachungsmaßnahmen auf der Ebene unterhalb des politischen Regelungswillens diskutieren und damit versachlichen zu können. Aus Sicht der Bundesregierung erscheint es daher sinnvoll, die für den Bürokratieabbau zur Verfügung stehenden Ressourcen weiterhin auf die Messung sowie Reduzierung der aufgrund der Erfüllung bundesrechtlicher Informationspflichten entstehenden Bürokratielasten der Wirtschaft zu konzentrieren und in einem nächsten Schritt die methodischen Voraussetzungen für eine Ausdehnung des SKM auf Bürger und Verwaltung in Deutschland zu schaffen.
Gleichwohl wird die Bundesregierung - wo notwendig und möglich - auch künftig materielle Vereinfachungen zu Gunsten der Wirtschaft auf den Weg bringen.