Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313355 - vom 22. August 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Juli 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau und insbesondere Transnistrien1,
- - unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat,
- - in Kenntnis des Aktionsplans für die Republik Moldau, der vom 7. Kooperationsrat EU-Republik Moldau am 22. Februar 2005 beschlossen wurde,
- - in Kenntnis der Interimsentschließung des Ministerkomitees des Europarats vom 1. März 2006 betreffend das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juli 2004 im Fall Ilascu und andere gegen die Republik Moldau und Russland,
- - in Kenntnis der Erklärungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrats in Porto von 2002,
- - unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949, einschließlich ihrer Bestimmungen betreffend die Rechte Verstorbener,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Krieg in der moldauischen Region Transnistrien im Jahr 1992 ein separatistisches, widerrechtliches und autoritäres Regime in dieser Region an die Macht gebracht hat, dass seither ein schwelender Konflikt anhält und dass es kontinuierlich und breitflächig zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt,
B. in der Erwägung, dass trotz der oben genannten internationalen Rechtsakte noch keine endgültige Lösung des Transnistrien-Konflikts gefunden wurde, so dass sich die Menschenrechtslage in dieser Region weiter verschlimmert,
C. in der Erwägung, dass der Fall von Tudor Popa und Andrei Ivantoc, die einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt und von ihrer Rückkehr nach Hause abgehalten wurden, das jüngste Beispiel von Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien ist,
D. in der Erwägung, dass die Verhaftung und Inhaftierung aller Mitglieder der so genannten Ilascu-Gruppe wegen Terrorismusverdachts eine widerrechtliche Handlung des separatistischen Regimes in Transnistrien darstellten und nicht den internationalen Normen für einen fairen Prozess, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Rechte der Gefangenen und der Vermeidung von Folter und unmenschlicher Behandlung entsprachen,
E. in der Erwägung, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juli 2004 im Fall Ilascu und andere gegen die Republik Moldau und Russland noch nicht vollstreckt wurde und vom separatistischen Regime in Transnistrien gänzlich ignoriert wird,
F. in der Erwägung, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien weitergehen, dass insbesondere die Rechte der Rumänen missachtet werden, wobei rumänischsprachige Schulen geschlossen und ein rumänischer Friedhof profaniert wurden, dass die politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten der gesamten Bevölkerung in der Region verletzt werden sowie dass Menschhandel und organisiertes Verbrechen weit verbreitet sind,
G. in der Erwägung, dass die Entscheidungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrates in Porto von 2002 noch nicht umgesetzt wurden,
H. in der Erwägung, dass die Europäische Union wichtige Schritte unternommen hat, um sich verstärkt in der Republik Moldau einzubringen und eine Lösung des Transnistrien-Konflikts herbeizuführen, indem sie eine Delegation der Europäischen Kommission in Chiºinãu eingerichtet und einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Moldau ernannt hat, der den Auftrag hat, sich um eine tragfähige Lösung des Transnistrien-Konflikts in zu bemühen und eine Grenzmission der Europäischen Union zum Schutz der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine einzurichten,
I. in der Erwägung, dass es seit 1992 Verhandlungen zur Lösung des Transnistrien-Konflikts gibt, an denen die Republik Moldau, die moldauische Region Transnistrien, die Russische Föderation, die Ukraine und die OSZE teilnehmen, wobei der Europäischen Union und den USA im Jahr 2005 Beobachterstatus eingeräumt wurde ("5+2-Format"), aber dass diese Verhandlungen seit April 2006 unterbrochen sind,
J. in der Erwägung, dass die Republik Moldau europäische Bestrebungen hat und dass der Transnistrien-Konflikt in der unmittelbaren Nachbarschaft der Europäischen Union ausgetragen wird, wobei das Parlament die territoriale Integrität der Republik Moldau anerkennt und alle Parteien aufruft, den Bemühungen um die Wiedervereinigung des Landes politische Priorität zu geben,
- 1. bedauert zutiefst die bei dem Prozess und der Inhaftierung der Ilascu-Gruppe zutage getretene Verletzung der Menschenrechte und -würde in Transnistrien, die Missachtung der bürgerlichen Freiheiten der Bevölkerung in der Region, die Missachtung des Rechtes auf Zugang zu Informationen und Bildung sowie die weite Verbreitung von Menschenhandel und organisiertem Verbrechen;
- 2. begrüßt die Freilassung von Andrei Ivantoc und Tudor Popa, bedauert aber, dass das separatistische Regime in Tiraspol diese Freilassung mit dem Ende ihrer Freiheitsstrafe und nicht mit der Vollstreckung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet hat; verurteilt den Umstand, dass Andrei Ivantoc bei seiner Freilassung Gewalttätigkeiten und Verletzungen seiner Menschenwürde ausgesetzt war, was eindeutig aus den Filmen, die von bei seiner Freilassung anwesenden Zeugen aufgenommen wurden, hervorgeht;
- 3. verurteilt die kontinuierliche Unterdrückung, Schikanierung und Einschüchterung der Vertreter der unabhängigen Medien, Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft durch das separatistische Regime in Transnistrien;
- 4. fordert, dass Personen nicht aus politischen Gründen ihrer Freiheit beraubt werden, und verurteilt die Verhaftung am 2. Juni 2007 von Valentin Besleag, der bei den rechtmäßigen Lokalwahlen in Corjova für das Bürgermeisteramt kandidierte, und seine anschließende Behandlung;
- 5. fordert die schnelle und endgültige Lösung des schwelenden Transnistrien-Konflikts, um die Achtung der demokratischen Ordnung und der Menschenrechte auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Moldau gemäß den internationalen Normen zu gewährleisten;
- 6. bekräftigt das entschiedene Engagement der Europäischen Union für die territoriale Integrität der Republik Moldau; weist darauf hin, dass das widerrechtliche Regime in Tiraspol nicht befugt ist, moldauischen Bürgern den Zutritt zum Gebiet am linken Ufer des Flusses Nistru zu verweigern und Entscheidungen über unerwünschte Personen zu treffen;
- 7. fordert die Kommission und den Rat auf, ein stärkeres und umfassenderes Engagement im Verhandlungs- und Konfliktlösungsprozess in Erwägung zu ziehen; verweist auf die erfolgreiche Grenzmission der Europäischen Union im ukrainischen Odessa und fordert die ukrainische Regierung zur weiteren Unterstützung dieser Mission auf;
- 8. fordert ein stärkeres Engagement der Europäischen Union bei der Lösung dieses Konflikts in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, unter anderem die Aufwertung ihrer Rolle zu einem vollwertigen Verhandlungspartner;
- 9. erinnert alle Parteien daran, dass das separatistische Regime in Transnistrien dem organisierten Verbrechen, unter anderem Waffenschiebereien, Menschenhandel, Schmuggel und Geldwäsche, Tür und Tor öffnet, was eine gefährliche Bedrohung für die Stabilität in der Region darstellt;
- 10. fordert die umgehende und vollständige Umsetzung der Entscheidungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrats in Porto von 2002 sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. Juli 2004 im Fall Ilascu und andere gegen die Republik Moldau und Russland; fordert die Europäische Union auf, im Rahmen der Beziehungen EU-Russland die Frage des Rückzugs der russischen Truppen aus Transnistrien anzusprechen;
- 11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation sowie dem Generalsekretär des Europarates zu übermitteln.
- 1 Siehe z.B. Entschließungen des Parlaments vom 23. Oktober 2006, P6_TA(2006)0455 und vom 16. März 2006 (ABL. C 291 E vom 30.11.2006, S. 336).