837. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2007
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Vor dem Hintergrund, dass nach Kommissionsangaben lediglich in der Hälfte der Mitgliedstaaten eine systematische Einführung in den Lehrberuf vorgesehen ist erachtet der Bundesrat wie die Kommission die Befassung der Mitgliedstaaten mit dem Thema der Qualität der Lehrerbildung für sinnvoll. Der Bundesrat betont jedoch, dass in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Kommission subsidiären Gesichtspunkten zu genügen hat und im Rahmen der Bestimmungen der Artikel 149 und 150 EGV erfolgen muss. In diesem Zusammenhang betrachtet der Bundesrat die deutschen Standards für die Lehrerbildung (Beschluss der Kultusminister vom 16. Dezember 2004) als bewährtes Verfahren, das von den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland in einen vertieften Informations- und Meinungsaustausch der Mitgliedstaaten im Bereich der Qualität der Lehrerbildung eingebracht werden und bei der Modernisierung der Bildungssysteme anderer Mitgliedstaaten als Impuls dienen kann.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die zurückhaltende Darstellung der "Gemeinsamen europäischen Grundsätze für Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften" sowie die Feststellung der Kommission, dass diese lediglich von Experten getestet worden seien. Eine Annahme dieser Grundsätze durch die Mitgliedstaaten ist nicht erfolgt. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang nachdrücklich dass die Befassung von Experten der Mitgliedstaaten den politischen Entscheidungsprozess der Mitgliedstaaten im Rat (Bildung) nicht ersetzen kann.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Grundsätze weitgehend den deutschen Standards für die Lehrerbildung entsprechen, und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die zweiphasige Struktur der Lehrerbildung in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland sowohl eine wissenschaftlich basierte theoretische Ausbildung in den Fächern durch das Studium als auch eine intensive Vorbereitung auf die Berufspraxis in den Studienseminaren bzw. Vorbereitungsdiensten gewährleistet und zudem in allen Ländern die Verpflichtung zur Fortbildung per Rechtsvorschrift geregelt ist.
- 4. Im Hinblick auf die von der Kommission geforderte volle Widerspiegelung der Vielfalt der Gesellschaft durch die Lehrerschaft stellt der Bundesrat fest, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Zugang zum Lehrerberuf allen Personen, die die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, offen steht - unabhängig von Herkunft, Stand und Geschlecht. Da auch die Besoldung von den vorstehenden Merkmalen unabhängig ist, besteht für alle gesellschaftlich relevanten Gruppen ein Anreiz, den Lehrerberuf zu ergreifen.
- 5. Der Bundesrat bekräftigt seine Ablehnung der Gewinnung weiterer Indikatoren im schulischen Bereich (BR-Drucksache 141/07(B) ) und stellt fest, dass die Mitgliedstaaten der Kommission, durch die Annahme von Ratsschlussfolgerungen zu einem kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, lediglich ein Mandat zur Fortsetzung der Entwicklung eines Indikators zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erteilt haben. Dieses Mandat umfasst nicht die Entwicklung von Indikatoren zur Anwerbung von Lehrkräften und damit verbundene Themen.
- 6. Der Bundesrat stellt unter Bekräftigung seiner Stellungnahme zur Erstellung des Zwischenberichts über die Durchführung des Arbeitsprogramms "Bildung und Ausbildung 2010" (BR-Drucksache 830/05(B) ) fest, dass die Kommission beabsichtigt, die von den Mitgliedstaaten zu leistende zweijährige Berichterstattung im Rahmen des Arbeitsprogramms "Bildung und Ausbildung 2010" auf immer mehr Themen und nunmehr auch auf den Bereich der Lehrerbildung auszuweiten. Die Kommission ist aufzufordern, bei der Abfassung künftiger Zwischenberichte im Sinne des gemeinschaftlichen Ziels zur Senkung der Bürokratiekosten thematische Akzentsetzungen vorzunehmen, damit die zwischen Kommission und Rat im Rahmen des Zwischenberichts für das Jahr 2004 vereinbarte Vermeidung eines zu großen bürokratischen Aufwands bei der Erstellung der Zwischenberichte eingehalten werden kann.
- 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Überlegungen der Kommission zur Qualität der Lehrerbildung zwar in Form einer Mitteilung vorgelegt wurden, in dem Kommissionsarbeitspapier zur Folgenabschätzung der Mitteilung (SEK (2007) 931) aber die Rechtsform einer Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates als das am besten geeignete Legislativinstrument bezeichnet wird. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um eine Klärung dieses Widerspruchs durch eine Darlegung etwaiger weiterer, den Bereich der Lehrerbildung betreffender Absichten der Kommission.
- 8. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorschläge in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für den schulischen Bereich fallen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, diese Stellungnahme gemäß § 5 Abs. 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG die Verhandlungsführung auf die Länder zu übertragen.