Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu den Entwürfen für Beschlüsse der Kommission zur Ausarbeitung von regionalen Strategiepapieren und regionalen Richtprogrammen für den Mercosur und für Lateinamerika

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 311175 - vom 5. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der DCI-Verwaltungsausschuss am 15. Mai 2007 für die Entwürfe regionaler Strategiepapiere und regionaler Richtprogramme für den Mercosur und für Lateinamerika gestimmt haben (CMT-2007-0566, CMT-2007-0859),

B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG und Artikel 1 der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG3 des Rates den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen, die dem DCI-Verwaltungsausschuss vorgelegt wurden, und die Ergebnisse der Abstimmung erhalten hat,

C. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt, dass "das wichtigste und übergeordnete Ziele der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung ... die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung [ist]",

D. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt: "die in Artikel 1 Absatz 14 genannten Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie den Kriterien genügen, die der OECD/DAC [Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgestellt hat",

E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen "Melderichtlinien für das Gläubigermeldesystem" (DCD/DAC(2002)21) öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe definiert, für die unter anderem alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands der Entwicklungsländer durchgeführt werden5,

F. in der Erwägung, dass in Artikel 19 Absätze 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 geregelt ist, dass "Strategiepapiere ... grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Behörden ... erstellt [werden]" und dass "die Kommission und die Mitgliedstaaten ... einander sowie weitere Geber und entwicklungspolitische Akteure, einschließlich Vertreter der Zivilgesellschaft und der regionalen lokalen Behörden, in einer frühen Phase des Programmierungsprozesses [konsultieren], um die Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen zu fördern",

Lateinamerika

Mercosur