Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 - Das erste Jahr nach der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts" (KOM (2006) 0304),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 23. und 24. März 2001 in Stockholm), in denen eine regelmäßige Überprüfung der langfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen - einschließlich der zu erwartenden Belastungen, die sich aufgrund der demografischen Veränderungen ergeben werden - gefordert wird,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (KOM (2006) 0574),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit1,
- - unter Hinweis auf den Konvergenzbericht Dezember 2006 der Kommission (KOM (2006) 0762),
- - unter Hinweis auf die Empfehlungen der Kommission zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen der Mitgliedstaaten für 2006-2007,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel) zur Revision des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
- - unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission "Zweiter Bericht über die praktischen Vorbereitungen für die künftige Erweiterung des Eurogebiets" (KOM (2005) 0545) und "Jährliche Stellungnahme zum Euroraum" des Jahres 2006 (KOM (2006) 0392),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets2 und seine Entschließung vom 14. November 2006 zum Jahresbericht 2006 zum Euroraum3,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0076/2007),
A. in der Erwägung, dass von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie entsprechend den für die einheitliche Währung geltenden Regeln ihre Haushaltsdefizite unter 3 % des BIP halten, und dass regelmäßig gegen diese Regel verstoßen worden ist; des Weiteren in der Erwägung, dass ein über 3% hinausgehendes Haushaltsdefizit dann günstiger beurteilt werden kann, wenn es mit einem hohen Wachstum und einer rückläufigen Schuldenquote (ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus Privatisierungen) einhergeht, so dass auch das jährliche Defizit mittelfristig auf unter 3% gesenkt werden kann;
B. unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten in der unlängst von der OECD herausgegebenen Defizitwarnung aufgefordert werden, sich auf Reformen zur Konsolidierung ihres wirtschaftlichen Fortschritts zu konzentrieren, indem sie den wirtschaftlichen Wiederaufschwung zur Senkung ihrer Haushaltsdefizite nutzen und die Arbeitsmärkte wettbewerbsfähiger machen,
C. in der Erwägung, dass die durchschnittliche Schuldenquote für den Euroraum im Jahre 2005 bei 70,6 % und im Jahre 2006 bei etwa 69,4 % lag und dass für 2007 ein Rückgang auf 68 % prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass der Unterschied zwischen der niedrigsten und der höchsten Schuldenquote sowohl 2005 als auch 2006 über 100 Prozentpunkte des BIP ausmachte und derselbe Abstand voraussichtlich 2007 bestehen bleiben wird; in der Erwägung, dass diese Zahlen nach wie vor deutlich über dem Referenzwert von 60 % für das Verhältnis der Verschuldung zum BIP, einem der beiden Säulen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), liegen,
D. unter Hinweis darauf, dass das durchschnittliche Defizit für den Euroraum im Jahre 2005 -2,6 % des BIP und etwa -2,0 % im Jahre 2006 betrug und für 2007 ein Rückgang auf -1,5 % prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass der Abstand bei der Defizitquote in den Jahren 2005 und 2006 nahe bei 9 Prozentpunkten lag und im Jahre 2007 mit einem Rückgang auf etwa 7 Prozentpunkte gerechnet wird,
E. unter Hinweis darauf, dass die durchschnittliche Wachstumsrate des BIP für den Euroraum im Jahre 2005 1,4 % und im Jahre 2006 etwa 2,6 % betrug und für 2007 mit einem Wert von 2,1 % gerechnet wird; unter Hinweis darauf, dass der Abstand bei der Wachstumsrate 2005 und 2006 etwa 5 Prozentpunkte betrug und für 2007 ein stagnierender Wert von etwa 5 Prozentpunkten prognostiziert wird; in der Erwägung, dass diese Wachstumsraten deutlich niedriger als in anderen Regionen der Welt sind,
F. unter Hinweis darauf, dass die Arbeitslosenrate im Euroraum im Jahre 2005 bei 8,6 % lag (12 600 000) und im Jahre 2006 auf 8,1 % (11 900 000) zurückging; unter Hinweis darauf, dass mit einem Rückgang der Arbeitslosenrate auf 7,7 % (11 500 000) im Jahre 2007 gerechnet wird und dass der prognostizierte Rückgang ein Beleg dafür ist, dass ein Defizitabbau die Wirtschaftstätigkeit fördert und die Arbeitslosigkeit verringert,
G. unter Hinweis darauf, dass bei den alterungsbedingten Ausgaben ein Anstieg um 4 % des BIP bis zum Jahre 2050 prognostiziert wird; unter Hinweis darauf, dass infolgedessen in einer Reihe von Mitgliedstaaten die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben um 5 % auf 13 % des BIP ansteigen werden, was erheblichen Druck auf die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen ausüben wird, während mit einem Rückgang des Wachstums von 2,4 % im Zeitraum 2004 - 2010 auf 1,9 % im Zeitraum 2011 - 2030 und einem weiteren Rückgang auf lediglich 1,2 % im Zeitraum 2031 - 2050 gerechnet wird; unter Hinweis darauf, dass ein Wachstumsrückgang und steigende alterungsbedingte Ausgaben das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der europäischen Bürger und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaften gefährden und die europäischen Organe und die gemeinsamen Politiken einem Auflösungsdruck aussetzen könnten,
H. in der Erwägung, dass die Kommission und die EZB alle zwei Jahre überprüfen, ob die "Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt", die Maastricht-Kriterien für die Einführung des Euro erfüllen,
Erfahrungen mit dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt
- 1. erinnert daran, dass das wichtigste Ziel des SWP darin besteht, mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt und die Nachhaltigkeit und Stabilität der Staatsfinanzen zu gewährleisten, was in Anbetracht der bevorstehenden demografischen Herausforderungen von grundlegender Bedeutung ist;
- 2. begrüßt, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen unternommen haben, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem SWP nachzukommen; weist jedoch darauf hin, dass es noch zu früh ist, um die nach Inkrafttreten des überarbeiteten SWP erzielten Ergebnisse zu bewerten;
- 3. teilt die Besorgnisse der Kommission über die Umsetzung des präventiven Arms des SWP, insbesondere was die Mitgliedstaaten angeht, denen es noch nicht gelungen ist, ihre öffentlichen Finanzen in Ausgleich zu bringen;
- 4. befürchtet, dass der überarbeitete SWP - insbesondere sein korrektiver Arm - bei einer nachsichtigen Inkraftsetzung mit der Gefahr hoher und anhaltender öffentlicher Schulden einhergeht, was eine ernsthafte Bedrohung für die Ausgewogenheit der öffentlichen Finanzen und die Beschäftigungsmöglichkeiten darstellen könnte;
- 5. unterstreicht, dass die Haltung der Mitgliedstaaten gegenüber dem überarbeiteten SWP letztlich über Erfolg oder Misserfolg des SWP entscheiden wird; macht warnend darauf aufmerksam, dass eine weitere Überarbeitung von der Öffentlichkeit oder den Wirtschaftsakteuren kaum akzeptiert werden dürfte;
- 6. ist besorgt darüber, dass die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Abstände beim Defizit, bei der Verschuldung und beim Wachstum zunehmen könnten, was dazu führen könnte, dass die einheitliche Währung untergraben wird, das Wirtschaftswachstum zum Erliegen gebracht und die Beschäftigungsaussichten verringert werden; ermutigt die Mitgliedstaaten zur Durchführung koordinierter wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die zur Verringerung der ermittelten Abstände führen und eine weitere Konvergenz hin zu geringeren Defiziten und Verschuldungsniveaus und höheren Wachstumsraten zur Folge haben;
- 7. ist besorgt über das langsame Tempo des Abbaus der öffentlichen Schulden in einigen Mitgliedstaaten; widersetzt sich endlosen und ergebnislosen Defizitverfahren und fordert deshalb den Rat und die Kommission dringend auf, zügig und entschlossen zu handeln; ist der Ansicht, dass die Glaubwürdigkeit des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit aufrechterhalten werden muss und dass die Mitgliedstaaten weiter anhand eines einzigen Standards beurteilt werden müssen;
- 8. fragt sich, inwieweit es sich bei dem Wachstum in Europa um ein zyklisches Wachstum handeln kann, und unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit einer Erhöhung des Wachstumspotenzials der Europäischen Union zur Ermöglichung der Schaffung von Arbeitsplätzen; verweist die Mitgliedstaaten darauf, dass gestiegenes Wachstum und ein höherer Beschäftigungsstand zu einem beträchtlichen Anstieg der Steuereinnahmen führen sollten, so dass das Risiko übermäßiger Defizite verringert wird, während gleichzeitig ein beträchtlicher Abbau der Staatsverschuldung ermöglicht wird;
- 9. unterstreicht, dass Verstöße gegen den SWP letztlich die gemeinsame Währungspolitik untergraben und den Druck in Richtung auf eine Zinsanhebung verstärken könnten; betont, dass eine unabhängige Europäische Zentralbank wichtig für die Wahrung der Preisstabilität ist, da auf diese Weise die Voraussetzungen für eine Wirtschaftspolitik geschaffen werden, die zu einem hohen Niveau von Wachstum und Beschäftigung beiträgt;
- 10. sieht deshalb die dringende Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanzpolitik auf die Erfordernisse der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik abstimmen, um den Wohlstand der europäischen Bürger weiter zu steigern, und dass für sämtliche Mitgliedstaaten ein gemeinsamer Zeitplan und ein gemeinsamer Rahmen für den Haushalt gelten;
- 11. begrüßt die Tatsache, dass der überarbeitete SWP die Entwicklung von Reformprogrammen mit realistischen Fristen und mittelfristigen haushaltspolitischen Zielen gestattet;
- 12. teilt die Auffassung, dass auf die Mitgliedstaaten zugeschnittene Reformprogramme eine bessere Umsetzung des präventiven Arms des SPW gestatten sollten;
- 13. bedauert, dass die Mitgliedstaaten ihre günstige wirtschaftliche Lage nicht ausreichend zur Durchführung bedeutender Strukturreformen nutzen, die die Effizienz der Waren-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Kapitalmärkte erhöhen und längerfristig eine finanzpolitische Konsolidierung, Wirtschaftswachstum und einen höheren Beschäftigungsstand gewährleisten würden;
Künftige Herausforderungen
- 14. verweist darauf, dass der SWP das wichtigste und stärkste Instrument für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in der Europäischen Union ist; unterstreicht, dass die wirtschaftspolitischen Maßnahmen weiterhin zu einem höheren Wachstum und zu einem Anstieg der Beschäftigung führen werden, solange der SWP konsequent und entschieden umgesetzt wird;
- 15. ist besorgt über die Prognosen der Kommission, die einen dramatischen Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben erkennen lassen, während bei den langfristigen Wachstumsaussichten für die Zukunft mit einem Rückgang gerechnet wird, was zusammengenommen zwangsläufig beträchtlichen Druck auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten ausüben wird;
- 16. ist besorgt darüber, dass bei sechs Mitgliedstaaten von einem hohen Risiko für die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen aufgrund der Folgen einer alternden Bevölkerung für den Haushalt ausgegangen wird, während bei zehn weiteren Mitgliedstaaten von einem mittleren Risiko und nur bei neun Mitgliedstaaten von einem geringen Risiko die Rede ist;
- 17. fordert nachdrücklich, dass eine derart enorme Herausforderung für den Haushalt auf EU-Ebene angegangen wird; verweist darauf, dass der Abbau der Staatsschulden in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs beschleunigt werden sollte, während gleichzeitig pro-zyklische Maßnahmen vermieden und Struktur- und Steuerreformen zur Verbesserung der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten durchgeführt werden; ermutigt die Mitgliedstaaten, den gegenwärtigen Wirtschaftsaufschwung dazu zu nutzen, die notwendigen Reformen auf dem Arbeitsmarkt und im Dienstleistungssektor vorzunehmen und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern; ist der Ansicht, dass es nach wie vor Raum und Bedarf für eine weitere Beschleunigung der Investitionstätigkeit gibt, und fordert daher strukturelle Reformen und zusätzliche Maßnahmen, die das Investitionsklima dauerhaft verbessern und die Investitionen ankurbeln würden;
- 18. fordert eine Neuausrichtung der öffentlichen Ausgaben auf die Ansammlung von materiellem und menschlichem Kapital und die Gründung öffentlichprivater Partnerschaften in Bereichen, wie z.B. Innovation, erneuerbare Energien, allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Informationstechnologien, Telekommunikation und Verkehrsnetze;
- 19. begrüßt, dass die im überarbeiteten SWP vorgesehene Senkung des Defizits um 0,5 % des BIP in die Prognosen der Mitgliedstaaten für 2007 und 2008 einbezogen worden ist; teilt die Besorgnisse der Kommission, dass die durchschnittliche jährliche Strukturanpassung für 2006 diese Zielvorgabe nicht erreicht; ist überzeugt davon, dass angesichts der guten wirtschaftlichen Aussichten Spielraum für eine Strukturanpassung besteht, die in den meisten Mitgliedstaaten weit über die empfohlenen 0,5 % hinausgeht;
- 20. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, nicht fundierte Haushaltsprognosen zu vermeiden und sich punktueller Maßnahmen und einer kreativen Buchführung zu enthalten; legt dem Rat nahe, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten, die eine nicht nachhaltige Staatsverschuldung aufweisen, bis zum Jahre 2015 eine staatliche Neuverschuldung für verfassungs- bzw. gesetzeswidrig erklären und so die bewährten Praktiken bestimmter Mitgliedstaaten und Regionen in der Europäischen Union übernehmen; empfiehlt, dass die Kommission eine Studie über bewährte Verfahren der statistischen Governance im Bereich der Mitteilung von Finanzdaten und der Buchführung über öffentliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den Mitgliedstaaten erstellt;
- 21.begrüßt die jüngsten Vereinbarungen der Eurogruppe, Haushaltsprognosen gemeinsam zu erörtern, um im Voraus die geeignete finanzpolitische Strategie für das jeweils nächste Jahr festzulegen, und gibt seiner Überzeugung Ausdruck, dass eine öffentliche Debatte über diese Prognosen im Europäischen Parlament zusammen mit Vertretern der nationalen Parlamente stattfinden sollte;
- 22. empfiehlt zu untersuchen, ob ein einheitlicher Zeitplan für die Haushaltsverfahren in der gesamten Europäischen Union festgelegt und die Haushaltsplanung für eine längere Periode als den derzeit üblichen Einjahreszeitraum vorgenommen werden sollte; ist der Ansicht, dass die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten auf einheitlichen Annahmen bezüglich wichtiger wirtschaftlicher Größen beruhen muss, sodass diese EU-weit einheitlich bewertet und festgesetzt werden sollten;
- 23. legt den Mitgliedstaaten dringend nahe, der Kommission qualitativ hochwertige Statistiken zu liefern, um sicherzustellen, dass die staatlichen Defizite und die Staatsschulden verglichen werden können; ermutigt die Kommission, die Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sorgfältig zu prüfen; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte einschließlich Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten qualitativ hochwertige, zuverlässige, einheitliche und vergleichbare Statistiken liefern, die alle derzeitigen und künftigen Verbindlichkeiten (wie Renten und Gesundheitsfürsorge) einschließen; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit rasch abzuschließen;
- 24. teilt die Auffassung der Kommission, dass unabhängige Organe und spezifische Regeln für einen Haushaltsausgleich einen sehr positiven Einfluss auf die mittelfristigen Ziele der Mitgliedstaaten und auf die langfristige Stabilität ausgewogener öffentlicher Finanzen haben;
- 25. stellt fest, dass die Kommission in ihrem jüngsten Konvergenzbericht vom Dezember 2006 zu dem Schluss gelangt, dass die meisten der bewerteten Mitgliedstaaten Fortschritte erzielt haben, aber zurzeit keiner von ihnen alle notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt;
- 26. weist darauf hin, dass die Maastricht-Kriterien, anhand deren die Kommission ihre Bewertung vornimmt, gerecht angewandt werden müssen, d.h. so, dass unter bestimmten Umständen den Mitgliedstaaten der Beitritt zur Eurozone nicht zusätzlich erschwert wird, die Kriterien aber auch nicht zu nachsichtig ausgelegt werden;
- 27. ermutigt die Kommission zu untersuchen, inwieweit es von Vorteil wäre, unabhängige nationale Gremien einzusetzen, deren Aufgabe darin bestünde festzulegen, wie hoch das jährliche Defizit sein darf, um mittelfristig das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen;
- 28. begrüßt die Anstrengungen des Rates und der Kommission zur Verbesserung der statistischen Governance im Bereich der Mitteilung der Finanzdaten durch eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten über EU-weite Normen für statistische Institute, die folgende Grundsätze vorsieht: Unabhängigkeit in der Ausübung des Amtes, Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und Aktualität der Daten, angemessene Mittelausstattung der statistischen Institute und verbesserte Kontrollrechte für die Kommission;
- 29. ist der Ansicht, dass sich die Buchführung über öffentliche Vermögenswerte und implizite Verbindlichkeiten verbessern lässt und dass auf diese Weise Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht und eine solidere Basis für Entscheidungen geschaffen würde; vertritt die Auffassung, dass die Kommission auf diesem Gebiet eine Initiative einleiten sollte;
- 30. bedauert den Mangel an politischer Koordinierung in der Euro-Zone, verweist auf die Unterschiede zwischen den Finanzpolitiken der der Euro-Zone angehörenden Mitgliedstaaten und sorgt sich wegen der die Gegensätze möglicherweise fördernden Auswirkungen eines solchen Koordinierungsmangels; ermutigt zu weiteren Untersuchungen über die verschiedenen Arten struktureller und makroökonomischer Reformen und die verschiedenen diesbezüglichen Maßnahmen und deren Interaktion und wechselseitigen Auswirkungen in verschiedenen Phasen des Konjunkturzyklus, um den bestmöglichen Weg zur Stärkung der öffentlichen Finanzen bei gleichzeitiger Verwirklichung der Lissabon-Strategie zu ermitteln;
- 31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5.
- 2 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0485.