Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Gemeinschaft eines Rahmenübereinkommens über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation und des Protokolls zu Ansprüchen, rechtlichen Verfahren und Haftungsfreistellung zum Rahmenübereinkommen über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation (KOM (2006) 0665 - C6-0475/2006 - 2006/0227(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0665)1,
- gestützt auf Artikel 181a und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0475/2006),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0126/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Rahmenübereinkommens und des Protokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Norwegens und Russlands zu übermitteln.