Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Europäischen Gemeinschaft, der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Königreich Norwegen, Serbien und Montenegro, Rumänien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (KOM (2006) 0113 - C6-0218/2006 - 2006/0036(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0113)1,
- gestützt auf Artikel 80 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0218/2006),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0060/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Kroatien, der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zu übermitteln.