Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 8. Dezember 2005 zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.