Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

A.

Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 und Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11. Mai 2007 (BR-Drucksache 224/07 (PDF) Beschluss) Bedenken und Anregungen formuliert, die nach seiner Auffassung einer besseren Vollziehbarkeit und breiteren Akzeptanz des Gesetzes dienen. Er nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass in der Gegenäußerung der Bundesregierung und dem Gesetzesbeschluss des Bundestages praktisch keine seiner Anregungen übernommen worden sind.

Der Bundesrat betont noch einmal seine Auffassung, dass eine gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland erleichtert werden muss. Er begrüßt dazu die Haltung der Bundesregierung, die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für Hochqualifizierte außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen.

Der Bundesrat weist darüber hinaus auf die Notwendigkeit hin, weitere Verbesserungen auch im Bereich selbstständiger Tätigkeit vorzunehmen. Auch hier ist im Interesse des Wirtschafts- und Arbeitsplätzestandorts Deutschland eine weitere, über die im Gesetzesbeschluss vorgenommene, Reduzierung der Mindestinvestitionssumme geboten.

Der Bundesrat wird zum Bereich der Arbeitsmigration sowie zu den weiteren in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung unterbreiteten Bedenken und Anregungen die weitere Entwicklung intensiv verfolgen und bei Bedarf geeignete Schritte ergreifen, um auf weitere Verbesserungen zu dringen.