835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
A.
- 1. Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat darüber hinaus, folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat sieht das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR als wichtigen Schritt im Prozess der Rehabilitierung und Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur an.
Mit der Verlängerung der Antragsfristen um einheitlich vier Jahre bis zum Jahre 2011 wird nochmals die Möglichkeit eingeräumt, auch weiterhin Anträge auf Rehabilitierung und Leistungsgewährung zu stellen.
Durch die Einführung einer besonderen Zuwendung im Rahmen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes werden die finanziellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime insbesondere für bedürftige Haftopfer und Rentner mit mindestens einem halben Jahr Haftzeit durch eine regelmäßige Zahlung in Höhe von 250 Euro erleichtert. Die Personen, die in den Jahren der sowjetischen Besatzungszone und in den ersten Jahren der DDR den schwersten und unmenschlichsten Haftbedingungen unterworfen waren, erhalten mit diesem neuen Gesetz eine Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Allerdings werden in dem Gesetz nur für einen Teil der politischen Gefangenen Verbesserungen der Leistungen vorgesehen.
Der Bundesrat sieht darüber hinaus bei weiteren Opfergruppen Handlungsbedarf. Das betrifft beruflich Benachteiligte und Diskriminierte, Zwangsausgesiedelte und Zersetzungsopfer. Dazu müssten in einer Novellierung des Beruflichen und des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes Erweiterungen und Ergänzungen vorgenommen werden.
So sollten die Zugangsschwellen zu den Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz gesenkt werden, um den Personenkreis der beruflich Verfolgten zu erweitern, der sich in wirtschaftlich schwerer Lage befindet.
Die Zwangsausgesiedelten waren durch die Willkürmaßnahmen des SED-Staates besonderem Terror ausgesetzt. Es wurde nicht nur in ihre Vermögenswerte eingegriffen, sondern es kam oft auch zu Brüchen in ihrer Erwerbsbiographie.
Auch die Zersetzungsopfer litten unter subtilen Verfolgungsmaßnahmen, die häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie posttraumatische Belastungsstörungen ähnlich wie bei Haftopfern führten. Nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte durch die DDR im Jahr 1975, die eine Verpflichtung zur Anerkennung der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthielt, wurden die strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen in der DDR zwar nach außen erkennbar weniger. Die Staatsorgane gingen aber stattdessen mit einer unauffälligeren Form der Verfolgung gegen unliebsame Bürger vor, der so genannten Zersetzungsstrategie. Diese Form der Verfolgung wirkte insbesondere im Berufsleben und zerstörte damit auch ganze Karrieren langfristig. Auch diese Gruppe der SED-Opfer muss bei weiteren Entschädigungsregelungen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Der Bundesrat empfiehlt, in einer Bund-Länder-Expertengruppe den Regulierungsbedarf für eine Schlussgesetzgebung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts festzustellen, um bisher nicht erfasste berechtigte Forderungen auszugleichen.