Der Deutsche Bundestag hat in seiner 100. Sitzung am 24. Mai 2007 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) - Drucksachen 016/3146, 016/5443 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/5443 angenommen.
- I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
- 1. Die Transplantationsmedizin hat sich in den letzten 20 Jahren in Deutschland sehr erfolgreich entwickelt und nimmt heute - auch international - einen Spitzenplatz in der Hochleistungsmedizin ein. Organtransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung.
- 2. Die Zahl der postmortal gespendeten Organe in Deutschland steigt, nachdem sie jahrelang etwa bei 3.000 lag, mittlerweile kontinuierlich an. Im Jahr 2006 wurden von der deutschen Koordinierungsstelle 3.925 Organe für Transplantationen zur Verfügung gestellt. Erstmalig wurden in 2006 über 4.000 postmortal gespendete Organe in deutschen Transplantationszentren transplantiert. Umfragen zeigen, dass die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende in Deutschland hoch ist-
- II. Der Deutsche Bundestag
- - weist auf die Bedeutung hin, die die Transplantationsmedizin für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung hat,
- - betont, dass der in den letzten Jahren bestehende positive Trend bei der Spende von Organen nicht nur gefestigt, sondern weiter ausgebaut werden soll, um das Leben einer möglichst großen Zahl kranker Menschen zu verlängern oder ihr schweres Leiden zu lindern und damit ihre Lebensqualität entscheidend zu verbessern;
- - stellt in Anbetracht des positiven Trends fest, dass die Rahmenbedingungen für die Transplantationsmedizin in dem vor fast 10 Jahren verabschiedeten Transplantationsgesetz im Wesentlichen eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung bieten;
- - appelliert vor dem Hintergrund des regional unterschiedlichen Spendenaufkommens in Deutschland an die Verantwortlichen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um ein entsprechend hohes Spendenaufkommen in allen Regionen zu erreichen;
- - betont ferner, dass durch eine verstärkte Information und Aufklärung zur Bedeutung der Organübertragung möglichst viele Menschen dazu bewegt werden sollten, ihre Bereitschaft zur Organspende zu Lebzeiten zuverlässig zu dokumentieren oder ihre Angehörigen über ihre Entscheidung zu informieren.
- III. Der Deutsche Bundestag bittet das Bundesministerium für Gesundheit, die Rahmenbedingungen der Transplantationsmedizin auf der Grundlage der Erfahrungen der beteiligten Stellen zu evaluieren und sodann dem Deutschen Bundestag im Jahre 2008 einen Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes vorzulegen, der insbesondere Fragen der Gewinnung und Vermittlung von Organen, der Informationen und Aufklärung der Bevölkerung, der Spender und ihrer Angehörigen sowie gegebenenfalls möglichen Änderungsbedarf aufzeigt.