Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. April 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.