834. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007
A.
- 1. Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit folgendem Text zu fassen:
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft substanzielle Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums zu erzielen.
Der Bundesrat betont die besondere Bedeutung dieses Ziels aus folgenden Gründen:
- - Ein einheitlicher europäischer Luftraum führt zu einem deutlich verbesserten Verkehrsfluss und kürzeren Flugzeiten. Damit nützt er sowohl dem Wirtschaftsverkehr und in der Folge Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit als auch den privaten Reisenden und Verbrauchern.
- - Ein einheitlicher europäischer Luftraum kann dadurch auch den Ausstoß an Treibhausgasen durch den Luftverkehr pro Flug verringern und damit die Klima relevanten Auswirkungen durch die unerlässliche Luftverkehrszunahme reduzieren.
- - Ein einheitlicher europäischer Luftraum dient der weiteren Integration der Europäischen Union unter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten.
Um den einheitlichen europäischen Luftraum möglichst bald zu verwirklichen, bedarf es harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, auch nach der EU-Ratspräsidentschaft weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das gemeinsame Unternehmen SESAR schnellstmöglich gegründet wird und - ohne Verzögerungen - Anfang 2008 die operative Arbeit aufnimmt.
Im Hinblick auf die Mahnungen der Kommission, die laufenden Arbeiten zwischen einzelnen Mitgliedstaaten zur Errichtung von Funktionalen Luftraumblöcken schneller und konkreter voran zu bringen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus verstärkt für die Umsetzung des Konzeptes Funktionaler Luftraumblöcke zu werben. Andernfalls ist zu erwarten, dass die Kommission vom mangelnden Willen der Mitgliedstaaten ausgehen und dies zum Anlass nehmen wird, eine Verlagerung der Zuständigkeiten für die Neuordnung des europäischen Luftraums auf EU-Institutionen anzustreben.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit der Neufassung sollen die mit dem Entschließungsantrag intendierten, berechtigten Anliegen stärker betont und noch klarer zum Ausdruck gebracht werden. Daneben werden einige redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
B.
- 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung unverändert zu fassen.