Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea (KOM (2006) 0422 - C6-0438/2006 - 2006/0141(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103923 - vom 28. Februar 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 1. Februar 2007 angenommen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0422)1,
- in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens über die wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea,
- gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0438/2006),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0470/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung der Republik Korea zu übermitteln.