Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den institutionellen Aspekten der Fähigkeit der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten (2006/2226(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 301203 - vom 30. Januar 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. der Europäische Rat vom 19. und 20. Juni 2003 hat den Staaten des westlichen Balkans eine klare europäische Perspektive mit dem endgültigen Ziel einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eröffnet (Thessaloniki-Agenda);

B. der Europäische Rat vom 16. und 17. Juni 2005 hat seine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Thessaloniki-Agenda bekräftigt und am 15. und 16. Juni 2006 nochmals seine Absicht bestätigt, an den bestehenden Verpflichtungen gegenüber den südosteuropäischen Staaten mit Blick auf einen künftigen Beitritt festzuhalten (gegenüber der Türkei und Kroatien, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Kandidatenland und den Staaten des westlichen Balkans, bei denen es sich um potentielle Kandidaten handelt), wobei er die Notwendigkeit betont hat, dass die Union "bei einer Erweiterung in politischer, finanzieller und institutioneller Hinsicht arbeitsfähig bleibt";

C. der Rat hat die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien am 3. Oktober 2005 offiziell eröffnet;

D. der Europäische Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 hat der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Bewerberstatus zuerkannt;

E. die Erfüllung aller Kriterien von Kopenhagen ist seit 1993 die Grundvoraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union, und auch bei künftigen Beitritten sollte an diesem Prinzip festgehalten werden;

F. in den Kriterien von Kopenhagen wird auch darauf hingewiesen, dass "die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten", einen wichtigen Gesichtspunkt darstellt;

G. die institutionelle Fähigkeit der Union, neue Mitgliedstaaten zu integrieren, wird im Hinblick auf Erweiterungen nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens in zunehmendem Maße diskutiert;

H. in seiner genannten Entschließung zum Strategiepapier 2005 zur Erweiterung hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, bis Ende 2006 einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, auf welchen Grundlagen die Aufnahmefähigkeit der Union beruht;

I. der Europäische Rat vom 15. und 16. Juni 2006 beschlossen hat, dass "das Tempo der Erweiterung der Aufnahmefähigkeit der Union Rechnung tragen muss", und im Dezember desselben Jahres eine Aussprache über alle Fragen abzuhalten, "die sich im Zusammenhang mit künftigen Erweiterungen stellen, darunter auch die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, sowie weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses auf der Grundlage der bisherigen positiven Erfahrungen"; dies sollte auf der Grundlage eines Sonderberichts über alle einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahmefähigkeit der Union, den die Kommission zusammen mit ihrem jährlichen Bericht über die Fortschritte bei den Erweiterungs- und Heranführungsprozessen vorlegt, erfolgen,

J. dem Europäischen Rat zufolge sollte dieser Bericht "auch den Aspekt umfassen, wie die Erweiterung zurzeit und in Zukunft von den Bürgern wahrgenommen wird, und der Erfordernis Rechnung tragen, dass der Erweiterungsprozess der Öffentlichkeit in der Union angemessen erläutert werden muss";

K. der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel erklärt, dass "die Beitrittsverhandlungen, die noch mit Ländern einzuleiten sind, deren Beitritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte, [...] daher erst abgeschlossen werden [können], wenn der Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2014, gegebenenfalls zusammen mit Finanzreformen, die möglicherweise daraus folgen, festgelegt ist";

L. der Begriff Integrationsfähigkeit beinhaltet die Aufgabe, die Europäische Union auf die Aufnahme neuer Mitglieder vorzubereiten; die Lösung dieser Aufgabe kann insbesondere nach der Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden gegenwärtig nicht in Angriff genommen werden, da dieser Vertrag die Europäische Union in die Lage versetzen würde, ihren Aufgaben effizient und demokratisch nachzukommen, wobei das Problem der Finanzmittel nach wie vor gelöst werden muss;

M. die Debatte über die so genannte "Aufnahmefähigkeit" der Union im Zusammenhang mit künftigen Erweiterungen ist in vollem Gange;

N. der Präsident der Kommission hat vor dem Europäischen Parlament erklärt, dass er der Auffassung sei, dass jeder künftigen Erweiterung eine institutionelle Regelung vorausgehen sollte, und seine Hoffnung betont, dass diese institutionelle Regelung, wie sie vom Europäischen Rat am 15. und 16. Juni 2006 auf den Weg gebracht wurde, bis Ende 2008 umgesetzt werden kann, so dass die Europäische Union ihren Verpflichtungen nachkommen kann, die sie gegenüber den Staaten, mit denen gegenwärtig Beitrittsverhandlungen geführt werden, sowie jenen, denen eine Beitrittsperspektive eröffnet wurde, abgegeben hat;

O. eine solche institutionelle Regelung muss in allererster Linie sicherstellen, dass das Tempo der europäischen Integration beibehalten wird, wie dies von den Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen bekräftigt wurde;

Institutionelle Aspekte der Integrationsfähigkeit

Weitere relevante Aspekte der Integrationsfähigkeit

Schlussfolgerungen