Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu der Vereinbarung vom 11. April 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung)
Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.