Beschluss des Bundesrates
Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.