Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit - Antrag des Freistaates Bayern -

Punkt 13 der 831. Sitzung des Bundesrates am 9. März 2007

Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Abschnitt I. Nr. 3 Satz 3 - neu -

In Abschnitt I ist in Nr. 3 nach Satz 2 folgender Satz 3 - neu - einzufügen:

Folgeänderung:

Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Änderung dient der Klarstellung des Gewollten.

Bei der Verfolgung des Ziels, die Einschleusung von K3-Material in die Lebensmittelschiene zu erschweren, darf nicht übersehen werden, dass dieses Material als hygienisch unbedenklich eingestuft, also für den Menschen ungefährlich ist. Es handelt sich um hochwertige Rohstoffe, die in der Futtermittel-, der kosmetischen und der chemischen Industrie breite Verwendung finden.